Lädt...

Neue Corona-Schutzverordnung:

Einführung von 2G-Stichprobenkontrollen im Handel schafft Rechtsunsicherheiten

veröffentlicht am 9. Februar 2022

    Der Unternehmer Rat Hagen kritisiert das Festhalten der NRW-Landesregierung an der 2G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel. Auch dass diese Beschränkung jetzt durch Stichproben kontrolliert werden soll, sieht er kritisch. Denn Art und Umfang der stichprobenartigen Kontrollen sind vom Gesetzgeber nicht definiert, sodass mit der Neuregelung eine Grauzone geschaffen wird. Gleichzeitig sind die Händler laut aktualisierter Coronaschutzverordnung weiterhin in der Rechtspflicht und dazu angehalten, nicht berechtigten Personen den Zutritt zu verwehren. Nach wie vor werden Verstöße gegen die 2G-Pflicht mit einem Bußgeld von 250 Euro für den nicht immunisierten Kunden bzw. 2.000 Euro für das nicht kontrollierende Unternehmen geahndet.

    Hier stellt sich die Frage, wie Unternehmen der Einhaltung dieser Pflicht durch Stichprobenkontrollen nachkommen können. Die Verantwortung wird wieder einmal auf die Unternehmen abgewälzt. Erst waren die Händler verlängerter Arm des Gesetzgebers, indem ihnen die 2G-Kontrolle übertragen wurde. Jetzt stehen sie in der Verantwortung für die Folgen eines lückenhaften, praxisfernen Gesetzes. „Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die CDU-geführte Landesregierung nicht mehr die nötige Bodenhaftung besitzt, um die Folgen ihrer Entscheidungen absehen zu können“, kommentiert Winfried Bahn, Initiator des Unternehmer Rat Hagen, und fährt fort: „Die Neuregelung ist völlig unverständlich, zumal in immer mehr Ländern die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt wird. Der Unternehmer Rat Hagen hält die Aufhebung von 2G daher auch in NRW für unumgänglich, vor allem da mit der neuen Regelung nur noch weitere Unsicherheiten geschaffen werden.“