Erheblicher Investitionsbedarf
Kassensturz für Gesamtinvestitionen in Hagen erforderlich
veröffentlicht am 20. Mai 2026
Die Übernahme von rund 8,9 Milliarden Euro an Altschulden durch das Land NRW ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Kommunen. Dennoch bleibt die finanzielle Lage vieler Städte weiterhin äußerst angespannt. Seit Jahren leiden zahlreiche Kommunen unter erheblichen Finanzdefiziten. Ursache hierfür sind mitunter zahlreiche Aufgaben und Verordnungen des Bundes, die von den Städten umgesetzt werden müssen, ohne dass eine ausreichende Gegenfinanzierung erfolgt.
Die Folge: Die kommunale Handlungsfähigkeit wird zunehmend eingeschränkt. Dringend notwendige Instandhaltungen und Modernisierungen öffentlicher Einrichtungen müssen warten. Durch die jahrelange Vernachlässigung von Schulen, Kitas, Straßen und Brücken ist ein Investitionsstau entstanden, der inzwischen kaum noch aufzuholen ist.
Bereits im Herbst vergangenen Jahres hat der Unternehmer Rat Hagen darauf hingewiesen, dass der Investitionsbedarf in Hagen die Marke von einer Milliarde Euro erreichen wird. Diese Einschätzung hat sich inzwischen mehr als bestätigt: Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Investitionsbedarf inzwischen deutlich über einer Milliarde Euro liegt. Allein bei den 57 Schulen und 26 Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft besteht erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Wie groß die Herausforderungen mittlerweile geworden sind, zeigt sich beispielhaft mit Blick auf den vieldiskutierten Neubau des Cuno-Berufskollegs, dessen Kosten auf rund 185 Millionen Euro geschätzt werden.
Dies unterstreicht die Bedeutung eines Gesamtinvestitionsplans für Hagen, auf den der Unternehmer Rat bereits im vergangenen Herbst hingewiesen hat. Um eine verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen und langfristige Investitionen zu schaffen, ist es wichtig, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu erfassen, nach Prioritäten zu ordnen und finanziell zu bewerten.
Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, dass auch der Bund kurzfristig wirksame Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kommunen auf den Weg bringt. Die im April beschlossene Beteiligung des Bundes an einer Altschuldenlösung im Rahmen des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes, die Hilfen von 250 Millionen Euro jährlich bis 2029 vorsieht, reicht bei Weitem nicht aus und bietet allenfalls eine kurze Entlastung.
„Ohne eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzlagen werden die Städte die Aufgaben, die ihnen von Bund und Ländern übertragen wurden, künftig nicht mehr erfüllen können. Die Kommunen brauchen jetzt verlässliche Unterstützung, damit sie auch in Zukunft handlungsfähig bleiben und die notwendige Infrastruktur sichern können“, betont Winfried Bahn, Initiator des Unternehmer Rat Hagen.